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Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Suitbert Apotheke
Inhaberin: Handan Karakas
Hertener Str. 203a
45659 Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Es handelt sich um eine Apotheke, die einen physischen Stadtort in Recklinghausen besitzt. Zudem wird auf: www.suitbert-apotheke.de die Möglichkeit zum Rezept-Upload bereitgestellt.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über: www.suitbert-apotheke.de können Kunden ihre Rezepte hochladen. Die dabei hinterlegten Daten werden dann zum Zweck der Auftragsverarbeitung und Auslieferung entsprechend weiterverarbeitet.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Hinweise (Alerts), die bewusst nicht umgesetzt wurden:
a) Noscript-Elemente
Diese stammen aus Plugins (z. B. für Karten oder Consent-Lösungen). Sie sind standardkonform und stellen sicher, dass Inhalte auch bei deaktiviertem JavaScript angezeigt werden. Eine Entfernung würde den Zweck verfehlen, daher unverändert belassen.
b) Redundante Titeltexte und Links
Teilweise gab es Überschneidungen, etwa title-Attribute, die mit alt-Texten identisch sind, oder doppelte Links (Bild + Überschrift zum selben Ziel). Solche Strukturen sind für SEO und User Experience üblich. Eine Entfernung würde eher zu Verwirrung führen, als einen echten Nutzen zu bringen. Daher dokumentiert, aber belassen.
c) Gruppen von Checkboxen/Radio-Buttons ohne Fieldset
Elementor stellt hierfür keine semantische Lösung bereit. Stattdessen wurden sichtbare Gruppentitel ergänzt, sodass die Auswahl nachvollziehbar ist. Ein Fieldset wäre „nice-to-have“, aber kein zwingendes Muss.
d) Unsichtbare CAPTCHA-Felder
Diese werden von Google reCAPTCHA oder hCaptcha automatisch eingefügt. Sie sind für den Nutzer nicht sichtbar und nicht bedienbar. WAVE interpretiert sie fälschlich als „fehlende Labels“. Da es sich um reine Hintergrundfelder handelt, wurden sie unverändert belassen.
e) Kontrast-Hinweise
Vereinzelt meldete WAVE Farbkontrast-Probleme (Text über Bildern). Diese sind designbedingt. Eine Änderung hätte größere Eingriffe ins Layout erfordert. Für den aktuellen Durchlauf wurde dies dokumentiert, kann aber in einem künftigen Relaunch oder Nachjustieren der Farbgestaltung berücksichtigt werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Im Rahmen der Qualitätssicherung wurden die drei vollständigen Apotheken-Webseiten einschließlich sämtlicher Unterseiten einer intensiven
Barrierefreiheitsprüfung unterzogen. Ziel war es, kritische Fehler zu identifizieren, deren Behebung notwendig ist, um die Seiten sowohl für Endnutzer als auch im Hinblick auf aktuelle rechtliche Anforderungen besser zugänglich zu machen. Zur Prüfung kam das WAVE Accessibility Tool (Chrome-Erweiterung) zum Einsatz, ergänzt durch eine Gegenprüfung mit dem eRecht24 Barrierefreiheits-Scanner. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass die Ergebnisse nicht auf einem einzelnen
Werkzeug beruhen, sondern durch eine zweite Instanz bestätigt wurden.
Vorgehen und Priorisierung
Es wurde von Anfang an klar zwischen kritischen Fehlern und Hinweisen (Alerts) unterschieden. Kritische Fehler sind jene, die für die Bedienbarkeit und Verständlichkeit der Seite eine tatsächliche Barriere darstellen – beispielsweise
fehlerhafte Verknüpfungen bei Formularen oder kaputte ARIA-Referenzen in Akkordeons.
Hinweise hingegen sind in vielen Fällen lediglich Empfehlungen oder potenzielle Optimierungen, die keine unmittelbaren Probleme verursachen. Diese wurden jeweils im Kontext bewertet und nur dann umgesetzt, wenn ein klarer Mehrwert für die Nutzbarkeit erkennbar war. Auf diese Weise konnte eine Balance gefunden werden zwischen notwendiger technischer Korrektur und unnötiger Verkomplizierung des Codes.
Umgesetzte Korrekturen (kritische Punkte)
1. Formulare (Labels und Beschriftungen):
In mehreren Formularen fehlten eindeutige Labels oder es existierten verwaiste Labels, die nicht auf ein Feld zeigten. Dies führte dazu, dass Screenreader-Nutzer die Eingabefelder nicht eindeutig zuordnen konnten.
→ Sämtliche Felder wurden mit klaren Labels versehen oder korrekt verknüpft. Platzhaltertexte (placeholder) wurden nicht als Ersatz herangezogen, da sie nicht barrierefrei sind. Ergebnis: Alle Felder sind nun für Screenreader sauber beschriftet.
2. FAQ- und Akkordeon-Elemente (Broken ARIA References):
Mehrfach verwiesen sogenannte „Collapse“-Elemente (z. B. aria-labelledby=“heading3″) auf IDs, die nicht vorhanden waren. Dies führte zu wiederholten WAVE- Fehlermeldungen und zu Verwirrung für Screenreader.
→ Hier wurden eindeutige IDs ergänzt und fehlende Labelziele nachgerüstet. In manchen Fällen kamen unsichtbare Screenreader-Überschriften (sr-only) zum Einsatz, um den technischen Bezug herzustellen, ohne das Design zu verändern.
Ergebnis: Alle ARIA-Beziehungen sind gültig, die Akkordeons funktionieren unverändert wie zuvor.
3. Interne Links und Anker:
Es existierten Verweise wie href=“#…“, die auf nicht vorhandene IDs zeigten. Diese
führten zu „Broken same-page link“-Fehlern.
→ Fehlende IDs wurden ergänzt oder unnötige Anker entfernt. Ausnahme: Plugin- gesteuerte Links, z. B. der Datenschutz-/Cookie-Trigger, der technisch korrekt ist funktionieren, aber von WAVE als fehlerhaft markiert werden. Diese wurden belassen, da sie keine echte Barriere darstellen.
Ergebnis
• Sämtliche kritischen Fehler wurden behoben.
• Die Seiten sind barriereärmer und technisch sauberer, ohne dass Layout oder Funktionalität beeinträchtigt wurden.
• Verbleibende Hinweise wurden bewusst nicht umgesetzt, da sie keinen praktischen Mehrwert haben oder durch externe Plugins erzeugt werden, deren Veränderung mehr Risiken als Nutzen birgt.
• Alle Änderungen wurden nach Umsetzung erneut mit WAVE und eRecht24 überprüft. Beide Prüfungen zeigen, dass die kritischen Probleme verschwunden sind.
Fazit
Die Überarbeitung hat dazu geführt, dass die Webauftritte funktional barrierefrei nutzbar sind. Besonders problematische Punkte wie Formularlabels und ARIA-Bezüge wurden vollständig behoben. Hinweise ohne reale Relevanz wurden bewusst dokumentiert, aber nicht umgesetzt, um Klarheit und Funktionssicherheit der Seiten zu gewährleisten.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Nachdem bereits umfangreiche Optimierungen an der Webseite durchgeführt worden sind, erscheinen die noch durchzuführenden Maßnahmen hin zu einer 100% barrierefreien Webseite unverhältnismäßig hoch.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 02.09.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 01.09.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Suitbert Apotheke
Adresse Hertener Str. 203a
45659 Recklinghausen
Inhaberin: Handan Karakas
E-Mail: kontakt@suitbert-apotheke.de
Telefon: 02361 181959
Link zur Website: https://suitbert-apotheke.de/
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.